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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen 02/2010

GELTUNGSBEREICH

a. XOBO (Silvio Guder) mit Sitz in Beckum, Deutschland (nachfolgend XOBO genannt) stellt dem Kunden seine Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Bedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart worden sind.

b. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.

c. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.

ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSSCHLUSS

a. Der Umfang der von XOBO zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angeboten. Sollte sich nach Angebotsannahme der Leistungsumfang durch geänderte Anforderungen des Kunden ändern, hat XOBO das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle bekommt der Kunde ein neues Angebot. Wird diesem Angebot nicht zugestimmt, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt.

b. Die Angebotsannahme erfolgt durch die Bestätigung des Kunden, mündlich, schriftlich oder per Email.

c. XOBO ist 30 Tage an seine Angebote gebunden.

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

a. Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.

LEISTUNGSERBRINGUNG UND LIEFERUNG

a. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von XOBO ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt XOBO mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war.

b. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen.

c. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung / Bereitstellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.

d. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und –fristen hat XOBO Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.

PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

a. Die von XOBO in Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise und dergleichen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt oder Angebotsinhalt werden.

b. XOBO stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den in der / den entsprechenden Anlagen genannten Tarifen bzw. Gebühren und Kondition in Rechnung.

c. Rechnungen werden via Email oder auf dem Postweg zugestellt. Die Zahlung ist 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn in der Rechnung werden andere Konditionen eingeräumt.

d. Bestreitet ein Kunde die Gültigkeit einer unserer in Rechnung gestellten Forderungen, so muss dies innerhalb von 10 Tagen nach Rechungsdatum in Schriftform.

e. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten.

f. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist XOBO berechtigt, die Erfüllung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die weiteren Entgelte zu zahlen.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

a. Ist der Kunde mit geänderten Servicebedingungen oder Preiserhöhungen nicht einverstanden, so kann er den Vertag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen.

b. Tritt der Kunde, aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, vom Vertrag zurück, so ersetzt er uns den daraus entstandenen Schaden und die bereits erbrachten Leistungen, mindestens in Höhe von 30% des Auftragswertes.

c. Bei Nichtabnahme vorgelegter Entwürfe mit Auftragkündigung ist ein, vorher vertraglich festgesetztes, Ausfallhonorar auf die schon erstellten Werke zu entrichten.

GEWÄHRLEISTUNG

a. Der Auftragsgeber hat die Vertragsgemäßheit und offensichtliche Mängel der gelieferten Leistungen unverzüglich unter realitätsnahen Bedingungen zu prüfen und die eventuellen Mängel XOBO innerhalb von zwei Wochen schriftlich mit detaillierter Beschreibung mitzuteilen. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge XOBO innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware / Leistung zugeht. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Softwareprodukt in Ansehung des betreffenden Mängels als genehmigt.

b. Bei berechtigten Ansprüchen ist XOBO nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

c. XOBO haftet nicht, wenn der Vertragspartner das Entstehen des Schadens selbst zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anweisungen der Begleitdokumentation nicht befolgt werden, oder empfohlene Sicherheitsmaßnahmen nicht oder unzureichend vorgenommen werden oder der Vertragspartner abweichende Systemvoraussetzungen bei Hard- und Software entgegen den technischen Spezifikationen von XOBO einsetzt.

d. Soweit der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen von XOBO Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vernehmen lässt, entfällt jede Haftung durch XOBO.

e. Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

HAFTUNG

a. XOBO haftet, sofern dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

b. XOBO haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt die Leistungen unterbleiben.

c. XOBO haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

d. XOBO übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an den gespeicherten oder übertragenen Daten durch Missbrauch von Seiten Dritter.

e. XOBO haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, soweit deren Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten erneut unentgeltlich an XOBO zu übertragen.

f. XOBO haftet nicht für die vom Kunden publizierten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit noch Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, oder der Kunde rechtswidrig handelt, in dem er die Informationen publiziert.

g. Sofern die anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung nicht ausschließen, ist eine eventuelle Haftung der Höhe nach auf maximal den 1-fachen Betrag des monatlichen Fix-Entgeltes oder, wenn kein monatliches Fix-Entgelt bezahlt wird, maximal auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

h. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die XOBO oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der XOBO Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.

i. Sofern die zu erbringende Dienstleistung / das zu entwickelnde Produkt Produkte von Drittanbietern voraussetzt bzw. verwendet, ist eine Haftung oder Gewährleistung auf Mängel, die auf Mängel in diesen Drittanbieter-Produkten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

SOFTWARE / -ENTWICKLUNG / COMPUTERVIREN

a. XOBO prüft Datenträger, insbesondere Disketten, vor Übergabe an den Kunden mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Kunden durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm- CDs kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

b. Für den Inhalt der Internetseiten ist der Kunde voll verantwortlich. XOBO führt keine Aufträge für Seitenerstellung aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, und übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht.

c. XOBO prüft nicht, ob das durch den Kunden zur Verfügung gestellte Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Kunden.

d. XOBO haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen von XOBO erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a. Erfüllungsort ist Beckum, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von XOBO.

b. Auf Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

c. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der XOBO Kunden gebunden.

d. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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